TEST

Krebsvorsorge Cervix uteri-Gesundheitspolitik

*“ zeigt erforderliche Felder an

1) Durch welche Institution wird die Richtlinie zur Krebsfrüherkennung geregelt?*
2) Durch welche Institution wird die Qualitätssicherung der Abklärungskolposkopie geregelt?*
3) Die Neuerkrankungsrate an Zervixkarzinom liegt laut Leitlinie „Prävention des Zervixkarzinoms“ bei alleinigem zytologischen Screening bei 20/100000 pro Jahr. Durch HPV Testung alleine oder in Kombination mit Zytologie beträgt diese Rate*
4) Im Alter von 20-34 Jahren können laut „BGA Richtlinie zur Früherkennung von Zervixkarzinomen“ Frauen in Anspruch nehmen:*
5) Ab dem Alter von 35 Jahren können laut „BGA Richtlinie zur Früherkennung von Zervixkarzinomen“ Frauen in Anspruch nehmen:*
6) Die Untersuchung im Primärscreening beinhaltet laut „BGA Richtlinie zur Früherkennung von Zervixkarzinomen“ das Abtasten der Brustdrüsen und der regionären Lymphknoten einschließlich der Anleitung zur regelmäßigen Selbstuntersuchung*
7) Wenn eine zytologische Untersuchung oder ein HPV-Test im Primärscreening nicht verwertbar war, ist laut „BGA Richtlinie zur Früherkennung von Zervixkarzinomen“ die Frau darüber zu informieren, dass die zytologische Untersuchung oder der HPV-Test innerhalb*
8) Bei einem Zytologiebefund der Gruppe I und einem positiven HPV-Test soll laut „BGA Richtlinie zur Früherkennung von Zervixkarzinomen“*
9) Für HPV Tests die im Primärscreening verwendet werden gilt laut „BGA Richtlinie zur Früherkennung von Zervixkarzinomen“: die Inter- und Intra-Labor-Reproduzierbarkeit muss mindestens x % betragen.*
10) Die Anwendung der Jodprobe im Rahmen der Abklärungskolposkopie ist laut „BGA Richtlinie zur Früherkennung von Zervixkarzinomen“*